ZE150.05 5.400 mg bis unter 6.600 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.05 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE150.05 · 987,16 € × 1987,16 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.05 · 987,16 € × 1987,16 € = gleich
Zusatzentgelt987,16 €

Auslösende OPS-Kodes1