ZE150.04 4.200 mg bis unter 5.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.04 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE150.04 · 773,73 € × 1773,73 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.04 · 773,73 € × 1773,73 € = gleich
Zusatzentgelt773,73 €

Auslösende OPS-Kodes1