ZE150.03 3.000 mg bis unter 4.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP62.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.03 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE150.03 · 585,73 € × 1585,73 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.03 · 585,73 € × 1585,73 € = gleich
Zusatzentgelt585,73 €

Auslösende OPS-Kodes1