ZE150.0 1.000 mg bis unter 2.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
2 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP62.01ZP62.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP62.01, ZP62.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE150.0 · 397,13 € × 1397,13 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP62.01 · 226,93 € × 1226,93 € −170,20 €
Zusatzentgelt397,13 €

Auslösende OPS-Kodes2