ZE149.20 2.200 mg bis unter 2.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.20 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE149.20 · 11.667,42 € × 111.667,42 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.20 · 11.667,42 € × 111.667,42 € = gleich
Zusatzentgelt11.667,42 €

Auslösende OPS-Kodes1