ZE149.19 2.000 mg bis unter 2.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.19 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE149.19 · 10.528,22 € × 110.528,22 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.19 · 10.528,22 € × 110.528,22 € = gleich
Zusatzentgelt10.528,22 €

Auslösende OPS-Kodes1