ZE149.15 1.200 mg bis unter 1.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.15 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE149.15 · 6.429,60 € × 16.429,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.15 · 6.429,60 € × 16.429,60 € = gleich
Zusatzentgelt6.429,60 €

Auslösende OPS-Kodes1