ZE149.15 1.200 mg bis unter 1.400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.15 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE149.15 · 6.452,78 € × 16.452,78 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.15 · 6.452,78 € × 16.452,78 € = gleich
Zusatzentgelt6.452,78 €

Auslösende OPS-Kodes1