ZE149.14 1.000 mg bis unter 1.200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.14 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE149.14 · 5.490,55 € × 15.490,55 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.14 · 5.490,55 € × 15.490,55 € = gleich
Zusatzentgelt5.490,55 €

Auslösende OPS-Kodes1