ZE149.13 900 mg bis unter 1.000 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.13 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE149.13 · 4.754,68 € × 14.754,68 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.13 · 4.754,68 € × 14.754,68 € = gleich
Zusatzentgelt4.754,68 €

Auslösende OPS-Kodes1