ZE149.08 450 mg bis unter 500 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.08In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.08 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE149.08 · 2.368,80 € × 12.368,80 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.08 · 2.368,80 € × 12.368,80 € = gleich
Zusatzentgelt2.368,80 €

Auslösende OPS-Kodes1