ZE149.07 400 mg bis unter 450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.07In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.07 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE149.07 · 2.144,75 € × 12.144,75 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.07 · 2.144,75 € × 12.144,75 € = gleich
Zusatzentgelt2.144,75 €

Auslösende OPS-Kodes1