ZE149.06 350 mg bis unter 400 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.06In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.06 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE149.06 · 1.867,91 € × 11.867,91 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.06 · 1.867,91 € × 11.867,91 € = gleich
Zusatzentgelt1.867,91 €

Auslösende OPS-Kodes1