ZE149.02 150 mg bis unter 200 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP61.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP61.02 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE149.02 · 846,00 € × 1846,00 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP61.02 · 846,00 € × 1846,00 € = gleich
Zusatzentgelt846,00 €

Auslösende OPS-Kodes1