ZE148.18 3.250 mg bis unter 3.650 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP60.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP60.18 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE148.18 · 12.564,69 € × 112.564,69 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP60.18 · 12.564,69 € × 112.564,69 € = gleich
Zusatzentgelt12.564,69 €

Auslösende OPS-Kodes1