ZE148.15 2.050 mg bis unter 2.450 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP60.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP60.15 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE148.15 · 8.151,59 € × 18.151,59 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP60.15 · 8.151,59 € × 18.151,59 € = gleich
Zusatzentgelt8.151,59 €

Auslösende OPS-Kodes1