ZE148.14 1.850 mg bis unter 2.050 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP60.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP60.14 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE148.14 · 7.117,93 € × 17.117,93 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP60.14 · 7.117,93 € × 17.117,93 € = gleich
Zusatzentgelt7.117,93 €

Auslösende OPS-Kodes1