ZE146.0 2 Thrombozytenkonzentrate

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
4 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP:ZP58.01ZP58.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP58.01, ZP58.02 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE146.0 · 788,24 € × 1788,24 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP58.01 · 525,50 € × 1525,50 € −262,74 €
Zusatzentgelt788,24 €

Auslösende OPS-Kodes4

  • 8-800.g12 Thrombozytenkonzentrate
  • 8-800.h12 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate
  • 8-800.g23 Thrombozytenkonzentrate
  • 8-800.h23 pathogeninaktivierte Thrombozytenkonzentrate