ZE144.24 5.600 µg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ATC: B02BX04Wirkstoff im ATC: Romiplostim.
ZP: ZP57.24In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.24 aus.
Katalog 2023aG-DRG-Version 2023 und Pflegeerlöskatalog 2023

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2023

ZE144.24 · 17.170,76 € × 117.170,76 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.24 · 17.170,76 € × 117.170,76 € = gleich
Zusatzentgelt17.170,76 €

Auslösende OPS-Kodes1