ZE144.24 5.600 µg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.24In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.24 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE144.24 · 16.601,65 € × 116.601,65 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.24 · 16.601,65 € × 116.601,65 € = gleich
Zusatzentgelt16.601,65 €

Auslösende OPS-Kodes1