ZE144.23 5.200 µg bis unter 5.600 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.23In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.23 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE144.23 · 14.906,67 € × 114.906,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.23 · 14.906,67 € × 114.906,67 € = gleich
Zusatzentgelt14.906,67 €

Auslösende OPS-Kodes1