ZE144.22 4.800 µg bis unter 5.200 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.22 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE144.22 · 13.788,67 € × 113.788,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.22 · 13.788,67 € × 113.788,67 € = gleich
Zusatzentgelt13.788,67 €

Auslösende OPS-Kodes1