ZE144.20 4.000 µg bis unter 4.400 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ATC: B02BX04Wirkstoff im ATC: Romiplostim.
ZP: ZP57.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.20 aus.
Katalog 2022aG-DRG-Version 2022 und Pflegeerlöskatalog 2022

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2022

ZE144.20 · 12.016,01 € × 112.016,01 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.20 · 12.016,01 € × 112.016,01 € = gleich
Zusatzentgelt12.016,01 €

Auslösende OPS-Kodes1