ZE144.19 3.600 µg bis unter 4.000 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.19 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE144.19 · 10.810,38 € × 110.810,38 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.19 · 10.810,38 € × 110.810,38 € = gleich
Zusatzentgelt10.810,38 €

Auslösende OPS-Kodes1