ZE144.18 3.200 µg bis unter 3.600 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.18 aus.
Katalog 2018G-DRG-Version 2018

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2018

ZE144.18 · 9.367,33 € × 19.367,33 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.18 · 9.367,33 € × 19.367,33 € = gleich
Zusatzentgelt9.367,33 €

Auslösende OPS-Kodes1