ZE144.17 2.800 µg bis unter 3.200 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ATC: B02BX04Wirkstoff im ATC: Romiplostim.
ZP: ZP57.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.17 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE144.17 · 8.101,28 € × 18.101,28 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.17 · 8.101,28 € × 18.101,28 € = gleich
Zusatzentgelt8.101,28 €

Auslösende OPS-Kodes1