ZE144.17 2.800 µg bis unter 3.200 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.17 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE144.17 · 8.109,33 € × 18.109,33 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.17 · 8.109,33 € × 18.109,33 € = gleich
Zusatzentgelt8.109,33 €

Auslösende OPS-Kodes1