ZE144.15 2.000 µg bis unter 2.400 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.15 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE144.15 · 5.897,70 € × 15.897,70 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.15 · 5.897,70 € × 15.897,70 € = gleich
Zusatzentgelt5.897,70 €

Auslösende OPS-Kodes1