ZE144.13 1.600 µg bis unter 1.800 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ATC: B02BX04Wirkstoff im ATC: Romiplostim.
ZP: ZP57.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.13 aus.
Katalog 2025aG-DRG-Version 2025 und Pflegeerlöskatalog 2025

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2025

ZE144.13 · 5.291,33 € × 15.291,33 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.13 · 5.291,33 € × 15.291,33 € = gleich
Zusatzentgelt5.291,33 €

Auslösende OPS-Kodes1