ZE144.13 1.600 µg bis unter 1.800 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.13In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.13 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE144.13 · 4.607,58 € × 14.607,58 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.13 · 4.607,58 € × 14.607,58 € = gleich
Zusatzentgelt4.607,58 €

Auslösende OPS-Kodes1