ZE144.12 1.400 µg bis unter 1.600 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.12 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE144.12 · 4.024,91 € × 14.024,91 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.12 · 4.024,91 € × 14.024,91 € = gleich
Zusatzentgelt4.024,91 €

Auslösende OPS-Kodes1