ZE144.0 100 µg bis unter 200 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.01In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.01 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE144.0 · 372,67 € × 1372,67 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.01 · 372,67 € × 1372,67 € = gleich
Zusatzentgelt372,67 €

Auslösende OPS-Kodes1