ZE144.05 500 µg bis unter 600 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.05In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.05 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE144.05 · 1.384,89 € × 11.384,89 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.05 · 1.384,89 € × 11.384,89 € = gleich
Zusatzentgelt1.384,89 €

Auslösende OPS-Kodes1