ZE144.04 400 µg bis unter 500 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ATC: B02BX04Wirkstoff im ATC: Romiplostim.
ZP: ZP57.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.04 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE144.04 · 1.196,78 € × 11.196,78 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.04 · 1.196,78 € × 11.196,78 € = gleich
Zusatzentgelt1.196,78 €

Auslösende OPS-Kodes1