ZE144.03 300 µg bis unter 400 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ATC: B02BX04Wirkstoff im ATC: Romiplostim.
ZP: ZP57.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.03 aus.
Katalog 2020aG-DRG-Version 2020 und Pflegeerlöskatalog 2020

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2020

ZE144.03 · 920,60 € × 1920,60 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.03 · 920,60 € × 1920,60 € = gleich
Zusatzentgelt920,60 €

Auslösende OPS-Kodes1