ZE144.03 300 µg bis unter 400 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.03In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.03 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE144.03 · 921,52 € × 1921,52 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.03 · 921,52 € × 1921,52 € = gleich
Zusatzentgelt921,52 €

Auslösende OPS-Kodes1