ZE144.02 200 µg bis unter 300 µg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP57.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP57.02 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE144.02 · 640,33 € × 1640,33 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP57.02 · 640,33 € × 1640,33 € = gleich
Zusatzentgelt640,33 €

Auslösende OPS-Kodes1