ZE143.22 240,0 mg oder mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.22 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE143.22 · 70.867,68 € × 170.867,68 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.22 · 70.867,68 € × 170.867,68 € = gleich
Zusatzentgelt70.867,68 €

Auslösende OPS-Kodes1