ZE143.22 240,0 mg und mehr

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.22In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.22 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE143.22 · 71.114,54 € × 171.114,54 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.22 · 71.114,54 € × 171.114,54 € = gleich
Zusatzentgelt71.114,54 €

Auslösende OPS-Kodes1