ZE143.21 220,0 mg bis unter 240,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.21In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.21 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE143.21 · 65.121,65 € × 165.121,65 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.21 · 65.121,65 € × 165.121,65 € = gleich
Zusatzentgelt65.121,65 €

Auslösende OPS-Kodes1