ZE143.19 180,0 mg bis unter 200,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.19In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.19 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE143.19 · 53.629,59 € × 153.629,59 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.19 · 53.629,59 € × 153.629,59 € = gleich
Zusatzentgelt53.629,59 €

Auslösende OPS-Kodes1