ZE143.17 140,0 mg bis unter 160,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.17In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.17 aus.
Katalog 2014G-DRG-Version 2014

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2014

ZE143.17 · 40.341,40 € × 140.341,40 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.17 · 40.341,40 € × 140.341,40 € = gleich
Zusatzentgelt40.341,40 €

Auslösende OPS-Kodes1