ZE143.15 100,0 mg bis unter 120,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.15In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.15 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE143.15 · 30.413,16 € × 130.413,16 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.15 · 30.413,16 € × 130.413,16 € = gleich
Zusatzentgelt30.413,16 €

Auslösende OPS-Kodes1