ZE143.14 80,0 mg bis unter 100,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.14In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.14 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE143.14 · 24.899,45 € × 124.899,45 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.14 · 24.899,45 € × 124.899,45 € = gleich
Zusatzentgelt24.899,45 €

Auslösende OPS-Kodes1