ZE143.12 60,0 mg bis unter 70,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.12In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.12 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE143.12 · 18.057,82 € × 118.057,82 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.12 · 18.057,82 € × 118.057,82 € = gleich
Zusatzentgelt18.057,82 €

Auslösende OPS-Kodes1