ZE143.04 15,0 mg bis unter 20,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.04In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.04 aus.
Katalog 2017G-DRG-Version 2017

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2017

ZE143.04 · 4.733,12 € × 14.733,12 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.04 · 4.733,12 € × 14.733,12 € = gleich
Zusatzentgelt4.733,12 €

Auslösende OPS-Kodes1