ZE143.02 5,0 mg bis unter 10,0 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP56.02In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP56.02 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE143.02 · 1.915,34 € × 11.915,34 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP56.02 · 1.915,34 € × 11.915,34 € = gleich
Zusatzentgelt1.915,34 €

Auslösende OPS-Kodes1