ZE142.24 760 mg bis unter 920 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.24In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.24 aus.
Katalog 2015G-DRG-Version 2015

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2015

ZE142.24 · 80.057,30 € × 180.057,30 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.24 · 80.057,30 € × 180.057,30 € = gleich
Zusatzentgelt80.057,30 €

Auslösende OPS-Kodes1