ZE142.20 360 mg bis unter 440 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.20In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.20 aus.
Katalog 2019G-DRG-Version 2019

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2019

ZE142.20 · 37.712,10 € × 137.712,10 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.20 · 37.712,10 € × 137.712,10 € = gleich
Zusatzentgelt37.712,10 €

Auslösende OPS-Kodes1