ZE142.18 280 mg bis unter 320 mg

VerwendungAbrechenbar — dieses Zusatzentgelt wird zusätzlich zur Fallpauschale abgerechnet, wenn die auslösende Leistung erbracht und kodiert ist.
bewertetBewertetes Zusatzentgelt aus Anlage 2 bzw. 5 des Fallpauschalenkatalogs.
1 OPSErbracht und kodiert werden muss einer der auslösenden OPS-Kodes. Sie stehen unten mit dem Wortlaut des Katalogs.
ZP: ZP55.18In der Psychiatrie und Psychosomatik lösen dieselben OPS-Kodes ZP55.18 aus.
Katalog 2016G-DRG-Version 2016

Entgelt berechnenFallpauschalenkatalog 2016

ZE142.18 · 28.884,44 € × 128.884,44 €
In der Psychiatrie (PEPP): ZP55.18 · 28.884,44 € × 128.884,44 € = gleich
Zusatzentgelt28.884,44 €

Auslösende OPS-Kodes1